Inklusionsverständnis

Da es so gut wie unmöglich ist, alle Menschen an einem Verfahren zu beteiligen, ist es ratsam sich darauf zu konzentrieren, was erreicht werden soll, und wen man hierzu beteiligen muss. Auch wenn ‚nicht alle’ beteiligt wurden, haben die Ergebnisse eine Berechtigung, wenn die im Sinne der Intention gewünschte Zusammensetzung der Teilnehmenden erreicht wurde. 


Im Rahmen des Forschungsberichts wurden vier mögliche Intentionen der Beteiligung identifiziert: 

  1. Legitimität
  2. Qualität
  3. Empowerment
  4. Demokratie


Diesen Intentionen können Inklusionsprinzipien zugeordnet werden:

  1. Repräsentativität
  2. Perspektivenvielfalt,
  3. besondere Berücksichtigung 
  4. Chancengleichheit


Diese vier Inklusionsprinzipien können mit den Kriterien zur Auswahl der Teilnehmenden in Beziehung gesetzt werden: 

  1. soziodemografischer Querschnitt
  2. Expertise/Betroffenheit
  3. spezielle oder benachteiligte Gruppen sowie 
  4. offener Zugang


Die vier Intentionen der Beteiligung sind in Reinform vermutlich selten anzutreffen. Wahrscheinlicher ist es, dass mehrere Intentionen zusammenspielen, dass sich die Verantwortlichen von Beteiligungsverfahren nicht immer vollständig über ihre Intention im Klaren sind oder dass zusätzlich externe Erwartungen (z. B. von Fördermittelgebern oder der Öffentlichkeit) eine Rolle spielen.