02 Intentionen

Eine Zielanalyse ist grundlegend für die weitere Ausgestaltung des Verfahrens. Die Klärung der Absicht (Intention) der Beteiligung ist unter anderem ausschlaggebend dafür, wer im Zuge der Beteiligung eingebunden werden soll. Je klarer die Intention eines Beteiligungsverfahrens ist, desto deutlicher wird auch, anhand welcher Kriterien die Teilnehmenden ausgewählt werden sollen. Die übergeordneten vier Intentionen von Beteiligung variieren von Legitimität der Ergebnisse, über demokratisches Selbstverständnis und Qualität der Ergebnisse bis zum Empowerment der mitwirkenden Akteur*innen.

Zusätzlich ist es notwendig, die Zielsetzung(en) (Vermittlung, Konfliktlösung, Gestaltung, Initiierung von Handlung) der Beteiligung festzulegen. Diese nehmen Einfluss darauf, wie und in welcher Tiefe innerhalb der Beteiligung gearbeitet wird.

Eine transparente Kommunikation über Intention(en) und Zielsetzung(en) schafft Vertrauen und fördert die Teilnahmebereitschaft aller Akteur*innen. 


Um die Ausrichtung eines Beteiligungsverfahrens festzulegen, gilt es zu beantworten und festzuhalten:

  • Warum und mit welcher Absicht soll beteiligt werden?
  • Welche Ziele werden mit der Beteiligung verfolgt? Was soll mit der Beteiligung erreicht werden?