03 Inhaltliche und strukturelle Rahmenbedingungen

Jedes Beteiligungsverfahren hat bestimmte Rahmenbedingungen: Die Klärung der Rahmenbedingungen sind notwendig, um Einschränkungen, Begrenzungen und Spielräume innerhalb des zu bearbeitenden Themas auszumachen und eine solide fachliche Vorplanung des Verfahrens durchführen zu können. Die Rahmenbedingungen beziehen sich zum einen auf das Beteiligungsverfahren selbst (z.B. vorhandene Gelder, die zur Durchführung zur Verfügung stehen) und zum anderen beziehen sie sich auf das Projektvorhaben (z.B. strukturelle Vorgaben, in deren Rahmen das Projekt umgesetzt werden kann).

Die Kategorie umfasst alles, was die Situation vor Ort/im Projektumfeld beschreibt (spezifische Gegebenheiten wie die Sozialstruktur im Quartier oder die finanzielle Lage einer Kommune oder Organisation). Zusätzlich umfasst sie alle Bedingungen, die zu Beginn des Verfahrens darüber entscheiden, was verhandelt werden kann und was nicht (wie weit das Vorhaben schon fortgeschritten ist, bereits getroffene Entscheidungen oder Vorgaben wie rechtliche Vorschriften und bauliche Gegebenheiten). Danach richtet sich, wie groß die Gestaltungsspielräume sind. Die finanziellen und personellen Ressourcen, mit denen das Beteiligungsvorhaben ausgestattet sind, rahmen zusätzlich die Ausgestaltungsmöglichkeiten. 

In Kombination mit der Vorgeschichte und der Intention ergeben die Rahmenbedingungen die inhaltlichen Anforderungen an die Beteiligung. Es wird deutlich, welcher Aufwand möglich und nötig ist, um das Verfahren erfolgreich zu planen und durchzuführen. Beispielsweise fördern persönliche Interaktionen zwischen Verantwortlichen und Teilnehmenden eine intensive Zusammenarbeit und Vertrauen. Dies ist bei vorangegangenen Konflikten wichtig, erfordern aber eine finanzielle und personelle Ausstattung mit ausreichenden Ressourcen.

Es ist notwendig, die Rahmenbedingungen im Voraus zu klären, um offen und transparent über die Möglichkeiten und Grenzen des Verfahrens zu informieren. Denn potenzielle Teilnehmende müssen in die Lage versetzt werden, selbst den Nutzen und Aufwand ihres Engagements zu bewerten. Die Gefahr von Enttäuschung im Nachhinein wird so minimiert. 


Daher ist grundlegend zu klären:

  • Welche inhaltlichen Anforderungen gibt es für das Projektvorhaben, zu dem beteiligt werden soll? 
  • Welche projekt-, themen- und ortsspezifische Gegeben- und Besonderheiten müssen beachtet werden?
  • Wie groß sind die Gestaltungsspielräume für das Projektvorhaben? Was steht schon fest? Worüber wurde bereits entschieden?
  • Wie ist der Zeitrahmen des Projektvorhabens? Wie umfangreich ist es? Wie viel Zeit und Aufwand braucht es für dessen Durchführung und Umsetzung?
  • In welchem Abschnitt des Projektvorhabens soll die Beteiligung stattfinden? Wie weit ist das Projektvorhaben mit Einsatz der Beteiligung bereits fortgeschritten?
  • Wie hoch sind die vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen für das Beteiligungsverfahren?
  • Wer entscheidet am Ende über die Umsetzung der Ergebnisse? Wer kann mitbestimmen?
  • Wer ist für die Umsetzung der Ergebnisse verantwortlich? Wer ist in die Umsetzung der Ergebnisse mit einbezogen?