Diskursive Bürgerversammlung

Veranstaltungsdauer: Kurz
Gruppengröße: Mittelgroße Gruppen
Partizipationsmodus: Deliberativ


Anlass

  • Regelmäßige Dialoge zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Lokalverwaltungen
  • Erhöhung der Bereitschaft zu politischem Engagement von Bürgerinnen und Bürgern
  • Steigerung der Akzeptanz  für getroffene Entscheidungen


Beschreibung

In einer öffentlichen Diskussion werden durch Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger gemeinsam Lösungsansätze entwickelt und gegebenenfalls Empfehlungen formuliert.


Ursprung

Der Ursprung dieser Methode wird auf das antike Griechenland zurückgeführt, wo Angelegen-heiten der Bürger in der Polis öffentlich diskutiert wurden. International bestehen große Unterschiede hinsichtlich der Abläufe und Prinzipien.


Wie

Mit diesem Format kann der Austausch zwischen örtlicher Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern in Form von regelmäßigen Dialogveranstaltungen gestaltet werden. Die Bevölkerung  kann während der Veranstaltungen Fragen stellen, über lokale Angelegenheiten diskutieren und ihre Empfehlungen formulieren. Die Dialogforen entwickeln ihre positive Wirkung dadurch, dass der regelmäßige Austausch und Informationsfluss das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen in die Politik und Verwaltung stärkt. Das politische Engagement von Bürgerinnen und Bürgern kann dadurch wachsen, politische Entscheidungen in der Verwaltung werden nachvollziehbarer und Konflikte können vermieden werden.


Durchführung

Kurzerklärung

Mit 20 bis 30 Personen lässt sich eine Bürgerversammlung am besten durchführen, maximal sollten es 50 Personen sein. Der Zeitaufwand ist mit einer Veranstaltungsdauer von ca. vier Stunden gering.


Vorbereitung

Regelmäßig werden die Bürger und Bürgerinnen durch die Verwaltung öffentlich zur Teilnahme an den Bürgerversammlungen eingeladen. Es besteht die Möglichkeit, dass Bürgerinnen und Bürger Themen für die Sitzung vorgeben. Den Teilnehmenden steht es frei, Fragen und Vorschläge zu äußern, die dann während des Verfahrens bearbeitet werden.

Die Spielregeln für die Versammlung werden durch alle Beteiligten in einer Geschäftsordnung festgelegt. Diese soll alle nötigen Abläufe regeln.


Phasen

  1. Die Versammlung gliedert sich in folgende Abschnitte:
  2. Eröffnung der Bürgerversammlung durch die Bürgermeisterin oder einen Abgeordneten
  3. Bestätigung des Protokolls und weitergehende Informationen der Verwaltung (z. B. Mitteilungen zu aktuell anliegenden Themen und relevanten Vorgängen in der Verwaltung)
  4. Debatte zu dem festgelegten Thema und Austausch von Argumenten
  5. Formulierung von Empfehlungen und Positionierung durch die Teilnehmenden
  6. Frage- und Antwortzeit: die Teilnehmenden können der Verwaltung vertiefende Fragen stellen. Thematisch sind sie hierbei frei, es muss weder nur das auf dieser Versammlung bearbeitete Thema noch die von der Verwaltung angesprochenen Punkte betreffen. Die Verwaltung ist verpflichtet, Auskunft zu geben.
  7. Verabschiedung aller Teilnehmenden inklusive einer Ergebniszusammenfassung und neuer Einladungen


Zentrale Prinzipien

  • Recht auf freie Meinungsäußerung
  • Die Teilnahme ist freiwillig
  • Keine Aufteilung in Untergruppen
  • Prinzip der Mehrheitsentscheidung
  • Ohne Moderation
  • Lokalverwaltungen haben die Pflicht, Auskunft zu geben.

Es gibt eine regelmäßige Informationsphase, in welcher Bürgerinnen und Bürger der Verwaltung Fragen stellen können. Darüber hinaus ist die Verwaltung verpflichtet, über die Umsetzung der aus den Diskussionen resultierenden Empfehlungen Rechenschaft abzulegen.


Das ist zu beachten

Von allen Beteiligten wird erwartet, die per Mehrheitsentscheid getroffenen Entscheidungen zu respektieren. Anstatt Konflikte entstehen zu lassen, sollten unterschiedliche Perspektiven kon-struktiv genutzt werden, indem man sie als neue Anregungen aufnimmt.


Ergebnis

Am Ende des Verfahrens gibt es Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger, die im direkten Austausch zwischen Kommunalverwaltung und Bevölkerung entstanden sind.